Rund um den Törn
Ihr findet hier aktuelle und wichtige Informationen und Tipps für euren nächsten Segeltörn
COVID-19
Zum Thema Reisen im Zusammenhang mit Covid-19 möchte der SSC auf Folgendes hinweisen:
Aufgrund der Situation im Zusammenhang mit Covid-19 weist der SSC ausdrücklich darauf hin, dass sich die Reisebedingungen jederzeit kurzfristig und länderspezifisch ändern können und dass der SSC für die den Mitsegler*innen daraus eventuell entstehenden, zusätzlichen Kosten keine Haftung übernehmen kann.
Die Mitsegler*innen müssen sich eigenverantwortlich über die aktuellen Regelungen und Reisebestimmungen informieren und diese auch beachten, insbesondere Reisebestimmungen für die An- und Abreise im Start- und Zielland sowie den Aufenthalt im entsprechenden Törngebiet.
Auch Regelungen, die eine eventuell notwendige Impfung, Tests oder andere Massnahmen betreffen, müssen die Mitsegler*innen eigenverantwortlich umsetzen. Der SSC übernimmt keine Haftung für eventuelle, den Mitsegler*innen aus Nichtbeachtung von Reisebestimmungen entstehende Kosten und behält sich des Weiteren vor, Kosten, die dem SSC aus Nichtbeachtung von Reisebestimmungen entstehen, den Mitsegler*innen in Rechnung zu stellen.
Es kann sein, dass in den laut Törnplan ausgewiesenen Start- und Zielhäfen, bedingt durch Covid-19, Regeln gelten, die einen Crewwechsel dort verunmöglichen, z.B. Liegeplatzbeschränkungen. Somit ist es möglich, dass auf andere Häfen der Umgebung ausgewichen werden muss. Die Crewmitglieder müssen dann selbstständig und auf eigene Kosten zu bzw. von diesen Ausweichhäfen an- oder abreisen. Sollte dieser Fall eintreten, so wird dies durch den Skipper entsprechend kommuniziert.
An- und Abreise
Anreise:
Immer am Tag des Törnbeginns. (meistens am Samstag)
An-Bord-kommen ist am Tag des Törnbeginns ab 18.00 Uhr. Danach gibt es einen Apéro und die Schiffseinweisung.
Sollte das Wetter es erlauben oder andere Gründe es notwendig machen, können wir auch noch amTag des Törnbeginns starten. Es kann auch möglich sein, dass wenn alle Crewmitglieder früher da sind und wir entsprechend mit den Vorbereitungen (Putzen, Waschen, Einkaufen usw.) früher fertig sind, die Crew früher an Bord kommen kann und wir entsprechend noch am Tag des Törnbeginns auslaufen.
Dies wird in jedem Fall am Abend vor Törnbeginn oder am Morgen vor Törnbeginn kommuniziert.
Abreise:
Von-Bord-gehen ist immer am letzten Tag des Törns bis 9.00 Uhr.
In der Regel sind wir am Abend vor Törnende im Zielhafen. Bei schlechtem Wetter oder Schäden am Schiff oder anderen Gründen, die von uns nicht zu beeinflussen sind, kann es auch vorkommen, dass wir erst am Vormittag des Törnendes im Zielhafen sind.
Für alle Törns gilt:
Alle Crewmitglieder sollten uns ihre An- und Abreisezeiten mitteilen.
Wir wissen meist erst am Freitagabend, wo wir im entsprechenden Zielhafen einen Liegeplatz bekommen. Die Crewmitglieder werden am Freitagabend oder am Samstagvormittag per SMS über den Liegeplatz informiert.
Wenn möglich, können Crewmitglieder ihr Taschen auf dem Schiff deponieren. Dies gilt sowohl für die An- wie für die Abreise.
Wichtig !
Wir können keine Haftung für das Gepäck übernehmen, da wir nicht immer an Bord sind auf Grund von Einkauf, Wäsche, Reparaturen usw.
Was von der Crew mitzubringen ist:
Persönliche Sachen, vor allem genügend warme Kleidung , Unterwäsche, Pyjama, Handtuch, wetterfeste Kleidung (Ölzeug), Gummistiefel usw. Siehe auch Packliste.
Bordkasse
Die Höhe der Bordkasse ist auf der Homepage für jeden Törn in CHF unter Törninfos ausgewiesen. Zusätzlich steht diese auch auf jeder Buchungsbestätigung. Die Bordkasse ist vor Beginn des Törns zu zahlen.
In der Bordkasse sind alle Kosten für Verpflegung und Getränke an Bord, Liegegebühren, Diesel, Bettwäsche, Reinigung usw. enthalten. Es kommen also keine weiteren Kosten auf euch zu. Nicht in der Bordkasse enthalten sind Kosten für Spirituosen jeglicher Art sowie Essen in Restaurants.
Für uns ist es am einfachsten, wenn ihr die Bordkasse ein bis zwei Wochen vor dem Törn auf unser Schweizer Konto überweist oder per TWINT schickt. Die Kontoverbindung teilen wir euch ca. zwei Wochen vor Beginn des Törns mit.
Ihr könnt die Bordkasse aber auch in Euro bar auf dem Schiff vor Törnbeginn bezahlen. Da wir uns vorwiegend im Euroraum bewegen, können wir mit CHF nicht wirklich etwas anfangen. Wir hoffen hier auf euer Verständnis und möchten euch bitten, dies zu beachten.
Einkaufen
Wenn ihr an Bord kommt, ist in der Regel bereits alles an Bord, was wir für den Törn benötigen. Dies betrifft sowohl die Verpflegung wie auch die Getränke.
Frische Sachen wie Obst, Gemüse usw. kaufen wir je nach Bedarf und Möglichkeit während des Törns nach.
Habt ihr spezielle Wünsche, so teilt uns das bitte rechtzeitig mit. Falls ihr zum Beispiel Vegetarier seid.
Eine rein vegane Ernährung ist an Bord sehr schwierig zu realisieren und daher von uns nicht zu gewährleisten.
Packliste
Wer dieser Packliste entsprechend seine Reisetasche oder seinen Seesack packt, wird ganz sicher alles Wichtige dabeihaben.
Mit dieser Packliste wollen wir euch aber nur einen Überblick über die Dinge geben, von denen wir meinen, dass sie euch von Nutzen sein können.
Sollten einzelne Crewmitglieder über keine geeignete Segelkleidung verfügen, so können wir, in begrenztem Umfang, Ölzeug gegen eine Gebühr von 50,00 € pro Woche zur Verfügung stellen.
Schwimmwesten sind für alle ebenfalls an Bord vorhanden (Automatikwesten neu 2020)!
(Segel-)Kleidung
Sonnenbrille (polarisierte Gläser mindern die Reflexion auf dem Wasser)
Wetterfestes Ölzeug, rsp. Segel- oder Regenjacke (mit Kapuze) mit Segel- oder Regenhose (siehe auch Videos dazu)
(Boots-)Schuhe mit hellen Sohlen und feinem Profil (das verhindert, dass sich kleine Steinchen in den Sohlen festtreten und dann Kratzer an Bord verursachen)
Gummistiefel (helle Sohlen, feines Profil)
Landschuhe
Mütze
Sonnenhut oder Cap (mit Clip)
Segelhandschuhe (alternativ Fahrrad- oder Gartenhandschuhe)
Bikini/Badehose
Revierabhängige Wechselkleidung, bei kalten Gewässern genügend warme Kleidung (z.B. Softshell, Faserpelz) und Unterwäsche, auch für einen Nachtschlag
Schlafanzug/Nachthemd (warm)
Badelatschen/Flip-Flops (für Sanitäranlagen in den Häfen)
ggf. lange Kleidung als Sonnenschutz
Dokumente
Personalausweis oder Reisepass (auf Gültigkeit achten!)
Visum (falls nötig)
Krankenversicherungskarte bzw. Auslandskrankenversicherung
Führerschein (um ggf. Auto oder Roller zu mieten)
Segelscheine
Seemeilenbuch für die Meilenbestätigung (z.B. vom SSC)
Bargeld (in Landeswährung), für Restaurantbesuche usw.
EC-Karte und/oder Kreditkarte
Kopie des Ausweises (hilfreich bei Verlust des Originals)
Flug- bzw. Bahnticket
ggf. und je nach Reiseziel Impfausweis
Schlafen
Kopfkissen, Bettwäsche und Bettlaken werden auf der Timanfaya zur Verfügung gestellt
Ohrstöpsel (z.B. Ohropax – sie helfen gegen schnarchende Crewmitglieder, schlagende Fallen usw.)
Persönliches
Handy plus Ladegerät und Kopfhörer, mit Playlisten
Kamera plus Ladegerät
Taschenlampe oder Stirnlampe inkl. Ersatzbatterien, ggf. mit Rotlicht für Nachtschlag
Taschenmesser oder Multitool
Kleiner Rucksack für Tagesausflüge
Brillenband
Reiseführer
Lektüre
Schreibzeug
ggf. Wet-Bag (wasserdichte Tasche für Dinghi-Fahrten oder Badeausflüge zum Strand)
ggf. Spiele
ggf. Angel (z.B. zum Schleppen: mit kräftiger Leine und grossem Haken/Köder)
Taucherbrille, Schnorchel und Flossen sind an Bord vorhanden
Bad, Hygiene, Reiseapotheke
Necessaire
Zahnbürste, Zahnseide
Handtuch, Duschtuch
Medikamente gegen Reise- bzw. Seekrankheit
Schmerztabletten
Durchfallmedikamente
Mückenschutz
Sonnenschutz, Après-Soleil
Taschentücher
Persönlich benötigte Medikamente (gegen Allergien usw.)
Reisegepäck
Da der Platz und damit der Stauraum auf einem Segelschiff begrenzt ist, möchten wir euch bitten, nach Möglichkeit keine Hartschalenkoffer oder ähnliches für die Reise zu verwenden.
Damit euch euer Reisegepäck in der Kabine nicht im Weg ist, haben wir die Möglichkeit, eure Reisetaschen während des Törns in der Bilge zu verstauen.
Seekrankheit
Seekrankheit gehört auf einem Segelschiff dazu. Es muss sich also niemand schämen, wenn er seekrank wird. Wenn jemand behauptet, noch nie seekrank gewesen oder dagegen absolut immun zu sein, dann war er noch nie richtig auf See.
Auch ich als Skipper der Timanfaya war im Laufe meiner nun 37-jährigen Zeit auf See immer wieder mal davon betroffen. Das letzte Mal im Jahr 2021 auf der Nordsee.
Grundsätzlich liegt die Ursache der Seekrankheit – auch Reisekrankheit genannt – ja im Gleichgewichtsorgan.
Es gibt die verschiedensten Mittel und Methoden, um der Seekrankheit vorzubeugen oder deren Auswirkungen zu minimieren.
Welche Strategie hilft, muss jeder für sich selber herausfinden.
Eines der gebräuchlichsten Mittel ist sicher Stugeron. Stugeron hat u.a. leider die Eigenschaft, dass es sehr müde machen kann.
Andere, gut funktionierende Mittel sind Armbänder, z.B. Sea-Band, mit Druckpunkten oder Pflaster.
Welche Mittel und Strategien ihr verfolgt, ist euch überlassen. Aber informiert euch bitte rechtzeitig über deren Anwendungen und eventuelle Nebenwirkungen.
Die meisten Menschen gewöhnen sich nach ein bis zwei Tagen an die Schiffsbewegungen und die Symptome lassen nach.
Wer anfällig ist gegen Seekrankheit, sollte folgende Tipps beachten:
Am Abend vor dem Auslaufen übermässigen Alkoholgenuss und fettiges, schweres Essen vermeiden!
Zum Frühstück möglichst auf schwerverdauliche Speisen wie Eier mit Speck, fette Wurst usw. verzichten. Auch Kaffee und generell grosse Mengen an Nahrung führen meist zu Seekrankheit. Besser ist es, nur leicht zu frühstücken. Z.B. eine Tasse Kamillentee und eine bis zwei Scheiben Brot mit Marmelade oder Honig.
Wenn man dann auf See ist und man weiss, wie es einem dabei geht, kann man mehrmals am Tag leichte Nahrung wie Kekse oder eine Scheibe Brot mit Wasser zu sich nehmen. Im Hafen oder vor Anker lässt die Seekrankheit meist sehr schnell wieder nach und man kann die über den Tag entstandenen Defizite in Bezug auf Nahrung und Flüssigkeit schnell wieder auffüllen.
Bei längeren Törns, z.B. Überführungstörns mit mehreren Nachtfahrten, ist es wichtig, dass man trotz eventueller Seekrankheit genügend trinkt, um einer Dehydrierung vorzubeugen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den meist unvermeidlichen Gang auf das WC. Hierbei solltet ihr wie folgt vorgehen: Alles, was ihr bereits an Deck ausziehen könnt, solltet ihr auch ablegen. Also Schwimmweste, Segeljacke und andere Kleidung, die nicht unbedingt erforderlich ist.
Dann schnell nach unten, den Gang auf das WC erledigen und schnell wieder hoch. Dabei solltet ihr darauf achten, so wenig wie möglich nach unten zu schauen und unnötige Kopfbewegungen zu vermeiden.
Danach die vorher abgelegte Kleidung wieder anziehen, sich ruhig hinsetzen und den Blick auf den Horizont richten.Gerade bei schlechtem Wetter ist darauf zu achten, dass ihr nicht friert. Das Frieren verbraucht Energie, die euch bei der «Abwehr» der Seekrankheit fehlt. Vor allem die Füsse werden oft vernachlässigt. Einfache Gummistiefel mit einem Paar Socken ist dabei keine gute Wahl. Es braucht warmes Schuhwerk mit dicken, gerne auch mehreren Socken. Damit vermeidet ihr, dass ihr nach unten in die Koje steigen müsst und dabei seekrank werdet. Wer seekrank ist, bewegt sich in der Regel kaum und friert daher noch zusätzlich.
Voraussetzungen und Spielregeln an Bord
Voraussetzungen
Eine gewisse körperliche Grundfitness sowie Trittsicherheit ist sicher von grossem Vorteil und erhöht euer Wohlbefinden an Bord.
Segelerfahrung ist für Urlaubtörns nicht zwingend erforderlich.
Für die Teilnahme an einem Überführungstörn sind seglerische Grundkenntnisse erwünscht. Absoluten Neulingen muss bewusst sein, dass ein Überführungstörn eine grosse körperliche und mentale Herausforderung darstellen kann.
Spielregeln Überführungstörns
Überführungstörns sind tolle Gelegenheiten, um sich auch mal aus der Komfortzone herauszuwagen und ein Stück Verantwortung an Bord zu übernehmen. Man ist mehrere Tage und oft auch eine oder zwei Nächte auf offener See. Um diese Herausforderung gut zu meistern, gelten folgende Spielregeln:
Es werden Wachen eingeteilt, die im Turnus die anfallenden Arbeiten an Deck und in der Kombüse ausführen. Alle helfen nach ihren Möglichkeiten mit. Wer nicht kochen kann (mag), deckt den Tisch und wäscht ab.
Pro Wache ist immer ein erfahrenes Crewmitglied an Deck. Bei Unsicherheiten kann der Skipper jederzeit dazugeholt werden.
Nachts gilt grundsätzlich Schwimmwestenpflicht für alle an Deck!
Der Rudergänger wird nachts nach Möglichkeit alle 30 Minuten abgelöst.
Beim An- und Ablegen (Fender und Leinen bereitmachen und verräumen) sowie Segel Setzen und Bergen helfen alle mit.
Spielregeln Urlaubstörns
Urlaubstörns dienen in erster Linie der Erholung. Um aber eine so grosse Segelyacht zufriedenstellend am Laufen zu halten, braucht es ein gewisses Mass an Mitarbeit aller Crewmitglieder. Deshalb gelten auch hier einige Regeln:
Wer nicht kochen kann (mag), deckt den Tisch und wäscht ab.
Zu Beginn des Törns bespricht die Crew mit dem Skipper, wie die Urlaubswoche gestaltet werden kann. Besprochen wird die Länge der Tagestörns, ob eine Wacheinteilung und ein tägliches Briefing gewünscht werden u. Ä.
Die Crew kann Wünsche äussern, welche Häfen sie gerne anlaufen möchte. Diese werden nach Möglichkeit in die Routenplanung integriert.
Beim An- und Ablegen (Fender und Leinen bereitmachen und verräumen) sowie Segel Setzen und Bergen helfen möglichst alle mit.
Beispiel eines normaler Tagesablaufes bei einem Urlaubstörn
Grundsätzlich richten wir uns bei der täglichen Törnplanung nach Wind und Wetter. Dies kann bedeuten, dass wir bei zu schlechtem Wetter auch mal einen Tag im Hafen oder vor Anker verbringen.
Je nach Wetter sowie Lust und Laune der Crew, beginnt der Tag zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr mit einem gemütlichen Frühstück.
Nach dem gemeinsamen Aufräumen und Abwaschen heisst es zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr «Leinen los und Segel hoch!»
Je nach Wind und Tagesziel sind wir dann normalerweise ab 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr wieder in einem Hafen oder vor Anker. Bei Flaute oder anderen widrigen Umständen kann es aber durchaus auch mal etwas später werden.
Da ihr ja die Bordkasse schon bezahlt habt und wir alles an Bord haben, was wir brauchen, kochen wir gemeinsam das Abendessen. Auch hier gilt: Wer nicht kochen kann oder mag, hilft beim «Schnippeln» oder Abwaschen.
Törnbedingungen
Teilnahmebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind für alle Törnteilnehmer*innen verbindlich. Mit der Anmeldung für SSC-Törns verpflichtet man sich:
zur Aktivmitgliedschaft im Swiss Sailing Club,
zur aktiven Teilnahme an allen Belangen rund um die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Segeltörns.
Praktische Erfahrung ist zwar erwünscht, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Für einen Törn kann keine Teilreservation gemacht werden.
Bestätigung
Die Törnanmeldung wird per E-Mail bestätigt. Können die gewünschten Törndaten allenfalls nicht berücksichtigt werden, wirst du benachrichtigt.
Törnbeitrag
Der Törnbeitrag gemäss Preisliste gilt für einen Kojenplatz pro Person (Preisänderungen bleiben vorbehalten). Beim clubeigenen Schiff ist eine Insassenversicherung inklusive.
Bordkasse
Es wird eine Pauschale pro Teilnehmer erhoben. Die Höhe der Pauschale ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Die Zahlung der Bordkasse kann per Überweisung, per TWINT oder in bar erfolgen. Bei Zahlung vor Ort muss die Zahlung in EURO (zum entsprechenden tagesgültigen Umtauschkurs) erfolgen.
Inbegriffen sind Wasser, Treibstoff, Strom, Bettwäsche sowie Endreinigung des Schiffes. Die eigene Kabine und Toilette wird von den jeweiligen Benutzern selber gereinigt (besenrein).
Des Weiteren sind Essen, alkoholfreie Getränke, Wein und Bier in normalem Umfang sowie die erste und letzte Hafennacht inbegriffen.
Nicht inbegriffen sind:
Weitere Hafennächte, Essen an Land und Spirituosen sowie sonstige weitere Kosten.
Kosten für Hin- und Rückreise zum Start- und Endpunkt laut Törnplan.
Zahlungsfrist
Der Törnbeitrag ist in jedem Fall vor Törnbeginn zu begleichen.
Die Zahlung hat gemäss Angaben auf der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, behält sich der Swiss Sailing Club vor, den Platz weiterzugeben.
Rücktritt vom Törn
Verzichtet eine angemeldete Person aus irgendeinem Grund auf die Teilnahme am Törn, so bleibt der Törnbeitrag geschuldet (keine Rückerstattung).
Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn die zurücktretende Person frühzeitig einen geeigneten Stellvertreter findet. Dann wird eine Unkostenbeteiligung von CHF 50.00 verrechnet.
Wir empfehlen dringend, eine Reise- und Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Wir empfehlen A5ST oder A6ST bei der Charterpass CCS.
Meilenbestätigung
Bei aktiver Teilnahme an der Navigation und der Schiffsführung erfolgt eine Bestätigung der Seemeilen und Tage auf See.
Skipperhaftung
Jede Haftung des Skippers gegenüber den Teilnehmenden aus Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Swiss-Sailing-Club-Törns.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundsätzliches
SSC-Törns sind Fahrten auf Segelyachten, die im Sinne von Art. 3 der Vereinsstatuten der Förderung des Yachtsports auf See und der Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Yachtsportlern dienen.
Die Teilnehmer eines SSC-Törns sind Aktivmitglieder des SSC. Sie bilden eine einfache Gesellschaft (hiernach Crew genannt) nach schweizerischem Recht im Sinne von OR Art. 530 ff. mit dem Zweck der Durchführung eines bestimmten SSC-Törns. Die Geschäftsführung ist dem Skipper übertragen.
Die Mitsegler nehmen aktiv an dem Segeltörn teil. Die Mitsegler haben sich über eventuelle Risiken, die solch eine Segeltörn mit sich bringen kann, informiert.
2. Das Schiff
Der Skipper stellt im Auftrag des SSC der Crew für die Dauer des Törns das in der Ausschreibung genannte Schiff zur Verfügung. Sollte dieses Schiff aus Gründen, die der Skipper oder der SSC nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung stehen, kann der Skipper oder der SSC ersatzweise ein anderes geeignetes Schiff zur Verfügung stellen.
Der Skipper sorgt im Auftrag des SSC für einen ordentlichen und sicheren Gebrauchszustand des Schiffes und seiner Ausrüstung.
3. Die Schiffsführung
Der SSC beauftragt einen qualifizierten Skipper mit der Durchführung der Törns.
Der Skipper ist für die Führung des Schiffes verantwortlich. Er nimmt die Pflichten und Rechte eines Schiffsführers gemäss schweizerischer Gesetzgebung wahr.
4. Die Crew
Die Crew steht unter der Führung des Skippers. Die Crew verpflichtet sich zur Einhaltung der Anordnungen des Skippers.
Die Crew hat Anspruch auf eine Koje pro Person und die gemeinsame Benützung der übrigen Teile und Ausrüstung des Schiffes.
Die Crew beteiligt sich in der Regel an allen anfallenden Arbeiten (Manöver, Steuern, Segelbedienung, Navigation, Haushaltführung, Reinigung und Unterhalt des Schiffes). Der Skipper erlässt die notwendigen Weisungen und berücksichtigt dabei, soweit möglich, Vorkenntnisse und besondere Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Personen.
Die Crew ist verpflichtet, das Schiff und seine Ausrüstungen sorgfältig und sachgemäss zu behandeln und zu verwenden.
Alle Teilnehmer erhalten nach dem Törn auf Wunsch einen Fahrtennachweis. Gemäss Hochseeausweis-Verordnung bestätigt der Skipper mit seiner Unterschrift auf dem Fahrtennachweis die zurückgelegten Distanzen sowie die Mitwirkung an Navigation und Manövern der einzelnen Teilnehmer.
5. Törnplanung und Törnverlauf
Die Törnplanung wird vom Skipper erarbeitet unter Berücksichtigung der herrschenden Wind- und Wetterverhältnisse, der örtlichen Gegebenheiten sowie, wenn möglich, den Interessen und Wünschen der gesamten Crew.
Integrale Bestandteile des Törns sind in jedem Fall die Sicherheitsinstruktionen sowie der Unterhalt des Schiffes und die Ausführung notwendiger Reparaturen, auch wenn dadurch die Zahl der theoretisch möglichen Tage mit Seefahrt reduziert wird.
Der Skipper kann mit der Crew übereinkommen, die Törnplanung zu verändern, sofern diese Änderungen innerhalb des Gesamtrahmens sinnvoll und realisierbar bleiben. Anpassungen der Törnplanung an herrschende Wind- , See- und Wetterverhältnisse, an den Zustand von Schiff und Crew bleiben jederzeit vorbehalten. Die Sicherheit für Crew und Schiff hat oberste Priorität.
Ziel jedes Törns ist es, den geplanten Zielort sicher und rechtzeitig zu erreichen und der Nachfolgecrew ein Schiff zu übergeben, das funktionstüchtig, sauber gereinigt und korrekt unterhalten ist.
Die Erreichung dieses Ziels kann Änderungen in der Törnplanung (Kürzungen, zusätzliche Etappen, Anlaufen bestimmter Häfen usw.) oder andere geeignete Massnahmen bedingen, die von der Crew zu akzeptieren sind und nicht zu irgendwelchen Forderungen an den Skipper oder den SSC berechtigen.
Spezielle Wünsche sind mind. 4 Wochen vor Törnbeginn schriftlich (z.B. per E-Mail o.ä.) zu kommunizieren. Vegetarier*innen und Veganer*innen sind sich bewusst , dass es auf einem Schiff nicht ganz einfach ist, diese Wünsche zu berücksichtigen, und müssen sich im Vorfeld schriftlich (z.B. per E-Mail o.ä.) mit uns in Verbindung setzen, um eventuelle Absprachen zu treffen.
Überführungstörns & Meilentörns
Dies sind Törns, bei welchen Startort und Zieldestination nicht immer identisch sind. Dabei gibt es, je nach Strecke und Windverhältnissen, mindestens eine Nachtfahrt. Diese Nachtfahrten können aber auch mehrere Tage dauern.
Zielsetzung ist dabei, die Yacht rechtzeitig an den Zielort zu bringen. Solange dies unter Segel zu erreichen ist, wird gesegelt. Bei Schwachwind (oder gar Windstille) muss mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehende Zeit auch unter Maschine gefahren werden.
Alle Teilnehmer werden in den Wachplan eingebunden und sind an der Schiffs- und Logbuchführung sowie an der Navigation und beim Rudergehen beteiligt. Die zurückgelegten Seemeilen werden bei entsprechender Beteiligung am Bordleben bestätigt.
Ferien- & Schnuppertörns
Bei diesen Törns werden im Normalfall keine Nachtfahrten gemacht.
Wenn der Wind erst am späteren Vormittag aufkommt (z.B. thermische Winde), erfolgt der Start zum bestmöglichen Zeitpunkt. Dies kann, je nach Revier, durchaus bis zur Mittagszeit dauern. Es kann sein, dass der Mitsegler sich an mehreren Manövern, wie Wenden, Halsen, Segeln mit Genua, Fock, Vorwind- und Amwindkurse, Grosssegel rauf und runter, Ankern usw. beteiligen muss.
Es wird kein Wachplan erstellt, alle Mitsegler dürfen Ruder gehen und es kann Zeit für Baden, Landausflüge, Schnorcheln und Relaxen eingeplant werden. Die gefahrenen Meilen werden bei entsprechender Beteiligung am Bordleben bestätigt.
Für alle Törns gilt:
Es kann vorkommen, dass das Schiff – bedingt durch Wetterereignisse oder Schäden am Schiff – entweder den Starthafen nicht gemäss den Angaben im Törnplan oder wie oben angegeben verlassen oder den Zielhafen nicht entsprechend erreichen kann. Dies muss jedem Mitsegler bewusst sein.
Die Mitsegler sollten nach Möglichkeit ein bis zwei Tage Pufferzeit einplanen. Es kann auch vorkommen, dass die Mitsegler vom geplanten Start- oder Zielhafen zu einem anderen Start- oder Zielhafen reisen müssen. Eventuell daraus entstehende Kosten sind von den Mitseglern zu tragen.
Weder der SSC noch der zu diesem Zeitpunkt verantwortliche Skipper können für daraus entstehende Kosten haftbar gemacht werden.
6. Pflichten der Teilnehmer
Die Mitsegler versichern, dass sie gesund sind, schwimmen können und sich über allgemeine Risiken des Segelsports informiert haben. Sie bestätigen, dass sie am Segeltörn auf eigene Gefahr teilnehmen.
Die Mitsegler organisieren und finanzieren ihre An- und Abreise für den genannten Törnabschnitt selbst.
Die Mitsegler folgen während des genannten Törns den Weisungen des zu diesem Zeitpunkt verantwortlichen Skippers.
Der SSC kann diese Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist sofort aufheben, wenn der/die Mitsegler*in den Anweisungen des zu diesem Zeitpunkt verantwortlichen Skippers nicht Folge leisten oder die Durchführung des Törns trotz einer Abmahnung nachhaltig stören oder dessen Weiterführung unmöglich machen oder sich sonst in starken Masse vertragswidrig verhalten. Wird aus diesen Gründen die Vereinbarung seitens des SSC gekündigt, hat der/die Mitsegler*in keinen Anspruch auf Rückzahlung von Unkostenbeiträgen oder Anteilen an der Bordkasse.
Die Mitsegler müssen sich an die in dem jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Vorschriften halten. Dies betrifft insbesondere die geltenden Zollbestimmungen, vor allem Spirituosen, Tabakwaren, Medikamente und Drogen jeglicher Art. Des weiteren sind die Mitsegler für die Einhaltung der in dem jeweiligen Land gültigen Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich.
Der SSC empfiehlt den Mitseglern, für den Reiseabschnitt eine Haftpflicht-, Kranken-, Unfall- und eine Reiserücktrittsversicherung (unter Einschluss des Unkostenbeitrages und der Bordkasse) abzuschliessen. Wir empfehlen A5ST oder A6ST bei der Charterpass CCS.
7. Finanzielle Verpflichtungen
Die Mitsegler leisten dem SSC direkt und ohne Vorbehalt einen Törnbeitrag gemäss Ausschreibung.
Jedes Crewmitglied leistet eine Pauschale in die Bordkasse. Die Höhe der Bordkasse ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Kosten, die nicht durch die Bordkasse gedeckt sind, werden zu gleichen Teilen von den Crewmitgliedern, mit Ausnahme des Skippers, getragen.
Alle weiteren Kosten (Reisekosten zum/vom Start-/Zielhafen, Hotelunterkünfte usw. ) gehen zu Lasten der einzelnen Teilnehmer.
8. Versicherungen und Haftung
Das Schiff des SSC verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, namentlich eine Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter, eine Kaskoversicherung sowie eine Rechtsschutz- und eine Insassen-Unfallversicherung.
Ein Crewmitglied, welches einen Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, kann gegenüber dem SSC in Höhe der Selbstbeteiligung der zu Anwendung kommenden Versicherung haftbar gemacht werden.
Den Mitseglern werden die allfällige Ausdehnung ihrer Kranken- und Unfallversicherung auf Leistungen im Ausland sowie der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung dringend empfohlen.
9. Rücktritt
Der SSC kann von diesem Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung und entschädigungslos zurücktreten, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, welche vermuten lassen, dass der Törn nicht mit der erforderlichen Sicherheit durchgeführt werden kann.
Kann der Törn aus Gründen, welche der SSC zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können die Teilnehmer entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten; der SSC erstattet ihre bereits bezahlten Törnbeiträge.
Tritt ein Törnteilnehmer vom Vertrag zurück, so bleibt der volle Törnbeitrag geschuldet. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form dem SSC mitzuteilen. Falls der zurücktretende Teilnehmer ein geeignetes Ersatzmitglied meldet, wird ihm ein Unkostenbeitrag von CHF 50.00 verrechnet. Sofern der Törnbeitrag bereits bezahlt wurde, wird ihm dieser unter Verrechnung von CHF 50.00 zurückerstattet.
10. Törnverhinderung
Steht einer Crew aus Gründen, die der SSC zu vertreten hat, das Schiff während einer oder mehreren Nächten des Törns zur Übernachtung nicht zur Verfügung, so hat die Crew Anspruch auf eine Entschädigung der Kosten für externe Übernachtung.
Der Crew werden die effektiven Kosten bis maximal CHF 100.00 pro Nacht vergütet.
11. Sonstiges
Den Mitseglern ist bekannt und sie sind damit einverstanden, dass während des Törns Bild- und Filmaufnahmen von anderen Teilnehmern und dem SSC gemacht werden können. Des weiteren können über den Törn Törnberichte und ähnliche schriftliche Aufzeichnungen von anderen Teilnehmern und dem SSC erstellt werden. Diese Bilder und Aufzeichnungen werden unter Umständen veröffentlicht. So z.B. auf der Homepage des SSC, der Homepage der «Timanfaya», bei Facebook und anderen sozialen Medien oder auch in Printmedien.
Ist ein Teilnehmer mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er zu erkennen ist, und in Aufzeichnungen, in denen er namentlich erwähnt wird, nicht einverstanden, so muss er dem ausdrücklich schriftlich widersprechen. In diesem Fall muss die Person, die für eine eventuelle Veröffentlichung verantwortlich ist, dafür sorgen, dass Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild nach den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz eingehalten werden.
Bei Verstössen gegen die Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild, die nicht vom SSC zu verantworten sind, kann dieser auch nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche haftbar gemacht werden.
12. Zwischenfälle
Im Falle eines Konfliktes bemühen sich die Parteien um eine dem Clubgedanken entsprechende gütliche Einigung.
13. Inkrafttreten , Gerichtsstand
Diese AGB werden mit der Bestätigung der Törnanmeldung durch den SSC verbindlich.
Gerichtsstand ist der Sitz des Swiss Sailing Club.
Anwendbar ist ausschliesslich das schweizerische Recht.
Baden, den 1. Januar 2018